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Förderung netzdienlicher
Photovoltaik-Batteriespeicher
Die L-Bank Baden Württemberg fördert ab 1.04.2021 netzdienliche Speicher. Die Förderung gibt es nur in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Speicher. Gefördert werden Anlagen bis 30 kWp mit € 200,00 pro kWh Speicherkapazität, ab 30 kWp muss das Verhältnis 1,2 kWp zu 1 kWh stehen. Speicher, die mehr Kapazität zur Verfügung stellen als nötig werden nur bis zum maximalen Verhältnis mit € 200,00 / kWh gefördert.
In Bayern sollen für sämtliche Neubauten PV Anlagen ab 2022 Pflicht werden, bei gewerblichen Bauten gilt dies bereits ab 2021. Der Ministerpräsident von Bayern, Markus Söder, würde somit ein Novum in der Energieversorgung der Zukunft schaffen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, wäre allerdings richtungsweisend. Der Vorwurf mancher Verbände, Bauen müsse billiger werden, ist hier nicht zielführend, es stimmt wohl, dass eine PV Anlage die Kosten steigert, die Amortisationszeit ist gerade bei Gewerbeimmobilien deutlich unter 10 Jahren. Gerade Verbände, die die Gewerbetreibenden unterstützen sollten, würde dieses Gesetz am liebsten verhindern, die Argumentation, Gebäude die nächstes Jahr fertig werden, sind schon geplant und im Bau zeigt die Inkompetenz dieser Verbände, da eine Planung einer PV Anlage mit geringem Aufwand möglich ist.
Richtig wäre eher der Einwand, dass unsere Netze entsprechend ausgebaut sein müssen, diese Argumente greifen solche Verbände aber leider nicht auf.